Verordnungen und Rechtliches
Studien- und Prüfungsordnung (SFB/FSB)
Studienfachbeschreibung (SFB) und Bestimmungen (FSB) für Grundschule
Studienfachbeschreibung (SFB) und Bestimmungen (FSB) für Mittelschule
Studienfachbeschreibung (SFB) und Bestimmungen (FSB) für Realschule
Sie finden alle aktuellen Ordnungen auch auf den Seiten des Prüfungsamtes:
Für Studierende vor dem WS 2015/2016:
alte Studien- und Prüfungsordnung GS inkl. Sonderpädagogik
Modulhandbuch
Sie können das Modulhandbuch der einzelnen Studiengänge hier einsehen.
GWS
Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1b und Nr. 5b in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c)
LPO I sind im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grundschule, Mittelschulen und für Sonderpädagogik 8 ECTS-Punkte im Gesellschaftswissenschaftlichen Studium (Gesellschaftswissenschaften gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 2 LPO I und Theologie bzw. Philosophie gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 3 LPO I) zu erwerben.
Dabei müssen Studierende mit dem Unterrichts- oder Didaktikfach Evangelische oder Katholische Religionslehre min. 5 ECTS-Punkte in evangelischer oder katholischer Theologie erwerben, wobei die ECTS-Punkte aus der jeweils entsprechenden Konfession zu wählen sind.
Studierende ohne Unterrichts- oder Didaktikfach in Evangelischer oder in Katholischer Religionslehre müssen min. 3 ECTS-Punkte in evangelischer, katholischer Theologie oder Philosophie erwerben.
LPO I
Die Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 finden Sie hier.